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Förderkonzept „Besser Fördern“ Gesetzliche Grundlage: § 8 lit.g SchOG; § 12 Abs. 6 bis Abs. 9 SchUG; § 19 Abs. 3a und 4 SchUG; § 4 Abs. 1 bis 3 sowie §1, Abs. 4 Teilungszahlenverordnung Schülerinnen und Schüler individuell fördern und fordern. Die Förderung von Schülerinnen und Schülern ist ein grundlegender pädagogischer Auftrag der Schule und ein elementares Prinzip jedes Unterrichts. Förderung meint einerseits die bestmögliche Entwicklung der Leistungspotenziale aller Schülerinnen und Schüler. Andererseits soll Förderung Lernversagen – und damit auch negative Beurteilungen – möglichst verhindern. Sie stellt ein Qualitätselement von Schule dar. Die Umsetzung an der BS Kremsmünster können Sie unter diesem LINK nachlesen.
BD Ing. Hans Bartl
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